Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität von Ende 2017 ist es Aufgabe von Politik und Gesellschaft dafür zu sorgen, dass Menschen des dritten Geschlechts nicht diskriminiert werden – der Bund erarbeitet aktuell eine entsprechendes Gesetz. Auch im Landtag haben wir darüber gesprochen.